Stellplatz für touristische Zwecke geschlossen!
Gemäß §1a Abs. 5 CoronaVO BW gilt bis einschließlich 30.11.2020: Wir dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung erfordert. – Anmeldung vor Befahren des Platzes unter 0173-2758710 erforderlich!